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Rechte und Risiken bei der Kündigung eines Handelsvertretervertrages

Die Beendigung eines Handelsvertretervertrags ist ein heikles Thema, das Unternehmer mit Sorgfalt und Fingerspitzengefühl angehen müssen. Gesetzliche Vorgaben und vertragliche Regelungen sind dabei essenziell, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.

Mit einer vorausschauenden Planung und klaren Vereinbarungen sichern Sie sich und Ihr Unternehmen optimal ab.

Einhaltung der Kündigungsfristen

Gemäß § 89 HGB gelten folgende gestaffelte Mindestkündigungsfristen:

  • Im 1. Jahr der Zusammenarbeit: 1 Monat zum Monatsende.
  • Im 2. Jahr: 2 Monate zum Monatsende.
  • Im 3.–5. Jahr: 3 Monate zum Monatsende.
  • Ab dem 6. Jahr: 6 Monate zum Monatsende.

Wichtige Hinweise:

  • Vertragliche Regelungen: Die gesetzlichen Mindestfristen dürfen nicht unterschritten werden. Längere Fristen können jedoch vertraglich vereinbart werden.
  • Fristlose Kündigung: Diese ist nur aus wichtigem Grund möglich, etwa bei groben Pflichtverletzungen. Solche Gründe sollten vertraglich klar definiert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Schriftform und Begründung

Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.

  • Ordentliche Kündigung: Hier ist eine Begründung gesetzlich nicht erforderlich. Dennoch kann eine Erklärung die Beziehung zum Handelsvertreter verbessern und Streitigkeiten vorbeugen.
  • Außerordentliche Kündigung: In diesem Fall ist eine detaillierte und klare Begründung zwingend notwendig.

Achtung: Eine Kündigung ohne wichtigen Grund kann den Anspruch des Handelsvertreters auf einen Ausgleich entfallen lassen.

Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters

Nach Vertragsende hat der Handelsvertreter unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich gemäß § 89b HGB. Dieser dient dazu, die vom Handelsvertreter aufgebauten Kundenbeziehungen zu honorieren.

Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch:

  • Kundengewinnung: Der Handelsvertreter hat neue Kunden akquiriert oder bestehende Geschäftsbeziehungen wesentlich ausgebaut.
  • Unternehmerischer Vorteil: Der Unternehmer profitiert weiterhin von diesen Geschäftsbeziehungen.
  • Billigkeit: Die Zahlung entspricht den Grundsätzen von Treu und Glauben.

Berechnung des Ausgleichsanspruchs:

  • Grundlage: Durchschnitt der jährlichen Provisionen der letzten fünf Jahre.
  • Bei kürzerer Vertragslaufzeit: Durchschnitt der gesamten Vertragsdauer.
  • Maximale Höhe: Ein Jahresdurchschnitt.
  • Frist zur Geltendmachung: Der Anspruch muss innerhalb eines Jahres nach Vertragsbeendigung geltend gemacht werden.

Rückgabe von Unterlagen und Begleichung offener Ansprüche

Nach Vertragsende ist der Handelsvertreter verpflichtet, sämtliche geschäftsbezogenen Unterlagen und Materialien an den Unternehmer zurückzugeben. Gleichzeitig muss der Unternehmer sicherstellen, dass ausstehende Provisionsansprüche ordnungsgemäß abgerechnet und gezahlt werden.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Ein vereinbartes Wettbewerbsverbot nach Vertragsende ist gemäß § 90a HGB an strenge Voraussetzungen geknüpft:

  • Maximale Dauer: 2 Jahre.
  • Räumliche und inhaltliche Begrenzung: Das Verbot darf nicht unverhältnismäßig sein.
  • Entschädigung: Der Handelsvertreter hat Anspruch auf mindestens 50 % der zuletzt erhaltenen durchschnittlichen Provisionen oder Einkünfte.

So vermeiden Sie rechtliche Konflikte

Proaktives Handeln und eine klare Kommunikation sind der Schlüssel, um Streitigkeiten zu vermeiden:

  • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen spezialisierten Anwalt, um die Kündigung rechtssicher zu gestalten.
  • Dokumentation: Halten Sie alle Vorgänge schriftlich fest.
  • Einvernehmliche Lösungen: Diese sparen Zeit, Kosten und erhalten das Geschäftsverhältnis.

FAQ

Fazit: Klare Planung für eine sichere Abwicklung

Die Kündigung eines Handelsvertretervertrags ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die rechtliche Sorgfalt und klare Regelungen erfordert. Besonders der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.

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Darius Dubiel

Unternehmensanwalt

 

Darius Dubiel

Rechtsanwalt , Geschäftsführer

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 Unternehmensanwalt für Handelsvertreterrecht

 

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