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Haftungsfallen und Strafbarkeitsrisiken in der Unternehmenskrise: Was Geschäftsführer wissen müssen

Als Geschäftsführer tragen Sie in der Krise eine enorme Verantwortung – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch persönlich. Fehler oder Versäumnisse in dieser Phase können nicht nur zivilrechtliche Haftungen nach sich ziehen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen und professioneller Beratung können Sie diese Risiken minimieren.

Die häufigsten Haftungsgefahren für Geschäftsführer

In einer Krise gibt es klare gesetzliche Vorgaben, deren Missachtung schnell zu einer persönlichen Haftung führen kann. Zu den größten Risiken gehören:

1. Insolvenzverschleppung

Eine der gravierendsten Haftungsfallen ist die Insolvenzverschleppung. Wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist, besteht die Pflicht, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. In Deutschland muss dies innerhalb von maximal drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife geschehen.

Risiko:

  • Zivilrechtliche Haftung für den entstandenen Schaden bei Gläubigern.
  • Strafrechtliche Konsequenzen, wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Lösung:

  • Regelmäßige Prüfung der finanziellen Lage und Einholung von Expertenrat, sobald Zweifel an der Zahlungsfähigkeit aufkommen.

2. Verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife

Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen keine Zahlungen mehr geleistet werden, die die Insolvenzmasse schmälern. Ausgenommen sind solche, die zwingend zur Fortführung des Geschäftsbetriebs erforderlich sind.

Risiko:

  • Rückforderung dieser Zahlungen durch den Insolvenzverwalter.
  • Persönliche Haftung für alle nicht genehmigten Ausgaben.

Lösung:

  • Lückenlose Dokumentation und Abstimmung von Zahlungen mit rechtlicher Beratung.

3. Bankrotthandlungen und Insolvenzstraftaten

Bestimmte Handlungen während einer Unternehmenskrise gelten als Bankrott oder strafbare Insolvenzhandlungen, wie z. B.:

  • Verstecken oder Verheimlichen von Vermögenswerten.
  • Vernichten oder Fälschen von Buchhaltungsunterlagen.
  • Bevorzugung bestimmter Gläubiger.

Risiko:

  • Strafrechtliche Verfolgung mit potenziellen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.
  • Langfristige wirtschaftliche und berufliche Konsequenzen.

Lösung:

  • Transparente und vollständige Buchführung sowie Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter.

4. Haftung für Steuern und Sozialabgaben

In der Krise wird der Geschäftsführer auch für nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben persönlich haftbar gemacht. Dies betrifft insbesondere:

  • Lohnsteuer, die vom Gehalt der Mitarbeiter einbehalten, aber nicht an das Finanzamt abgeführt wurde.
  • Beiträge zur Sozialversicherung, die nicht gezahlt wurden.

Risiko:

  • Persönliche Haftung, die auch durch eine spätere Insolvenz nicht erlischt.
  • Strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung oder Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.

Lösung:

  • Priorisierung von Steuer- und Abgabenzahlungen in der Krise, soweit möglich.
  • Regelmäßige Kommunikation mit Steuerberatern und Finanzbehörden.

Strafrechtliche Konsequenzen – Wenn Vorsicht zur Pflicht wird

Neben zivilrechtlichen Haftungsrisiken drohen Geschäftsführern in der Krise erhebliche strafrechtliche Folgen. Besonders kritisch sind:

  • Untreue (§ 266 StGB): Nutzung von Firmengeldern für private Zwecke oder unsachgemäße Ausgaben.
  • Steuerstraftaten (§§ 370, 378 AO): Nichtabführung von Steuern oder unrichtige Angaben gegenüber dem Finanzamt.
  • Vorsätzliche Insolvenzstraftaten (§ 283 StGB): Wie das Verschleiern von Vermögenswerten oder unkorrekte Angaben im Insolvenzverfahren.

Fahrlässigkeit oder Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Daher ist es entscheidend, sich über die eigenen Pflichten als Geschäftsführer genau im Klaren zu sein und rechtzeitig Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wie Sie sich vor Haftungsfallen schützen können

  1. Prüfen Sie die finanzielle Lage regelmäßig:
    Nutzen Sie Kennzahlen wie die Liquiditätsplanung, um drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen.
  2. Dokumentieren Sie alle Entscheidungen:
    Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie vor dem Vorwurf, unrechtmäßige Entscheidungen getroffen zu haben.
  3. Holen Sie rechtliche und steuerliche Beratung ein:
    Experten können sicherstellen, dass alle Maßnahmen rechtlich einwandfrei sind und persönliche Risiken minimiert werden.
  4. Melden Sie Insolvenz rechtzeitig:
    Wenn eine Insolvenz unvermeidlich ist, handeln Sie sofort. Dies ist der einzige Weg, um persönliche Konsequenzen zu vermeiden.

FAQ

Wann liegt eine Insolvenzverschleppung vor?

Eine Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der Insolvenzantrag nicht innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife gestellt wird.

Welche Zahlungen sind nach Eintritt der Insolvenzreife erlaubt?

Nur Zahlungen, die zwingend zur Fortführung des Geschäftsbetriebs notwendig sind, wie z. B. Gehälter oder Betriebskosten.

Wie kann ich mich vor persönlicher Haftung schützen?

Regelmäßige Liquiditätsprüfungen, rechtzeitige Insolvenzanmeldung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben minimieren persönliche Haftungsrisiken.

Was sind Bankrotthandlungen?

Bankrotthandlungen sind strafbare Verhaltensweisen wie das Verheimlichen von Vermögenswerten, Vernichten von Buchführungsunterlagen oder die Bevorzugung bestimmter Gläubiger.

Wer haftet für nicht gezahlte Steuern und Sozialabgaben?

Der Geschäftsführer haftet persönlich für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, die nicht fristgerecht abgeführt wurden.

Fazit: Verantwortung übernehmen und handeln

Als Geschäftsführer stehen Sie in der Krise unter besonderer Beobachtung. Doch anstatt sich von Sorgen und Ängsten lähmen zu lassen, können Sie aktiv werden: Sichern Sie sich die Unterstützung, die Sie brauchen, um Risiken zu minimieren und die Kontrolle zurückzugewinnen. Eine Krise ist nie einfach – aber mit dem richtigen Wissen und klaren Maßnahmen können Sie gestärkt daraus hervorgehen.

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Darius Dubiel

Unternehmensanwalt

 

Darius Dubiel

Rechtsanwalt , Geschäftsführer

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 Unternehmensanwalt für Geschäftsführer-Compliance und -Haftung

 

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