Im Zuge der Corona-Pandemie sind viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und konnten nur die Überbrückungshilfen „künstlich“ am Leben erhalten werden. Durch den Russland – Ukrainekrieg hat sich die Situation für viele Unternehmen nochmal dramatisch verschlechtert. Explodierende Energiepreise, Lieferengpässe und hohe Preissteigerungen bringen die Unternehmen an den Rand der Insolvenz.
Trotz staatlicher Hilfsmaßnahmen können in vielen Fällen die Ausgaben (bald) nicht mehr gedeckt werden. Oftmals wird eine Unternehmenskrise erst erkannt, wenn die finanziellen Schwierigkeiten bereits sehr groß sind. Letzter Ausweg ist dann oft nur noch ein Insolvenzfahren. Hinzu kommen zudem die persönliche Haftung und Strafbarkeit der Geschäftsleitung.
Bei rechtzeitigem Erkennen der Krisenanzeichen und Einleiten der notwendigen Maßnahmen kommen Sie gut durch diese herausfordernden Zeiten.
I. Befindet sich Ihr Unternehmen in der Krise?
Zunächst ist zu klären, ob sich Ihr Unternehmen in der Krise befindet. Derzeit werden sich einige Unternehmen zumindest in einer Strategie- und Absatzkrise befinden. Hier werden sie sich Gedanken machen, wie sie mit Verlust von Kunden und stagnierenden Ergebnisse umgehen sollen. Es ist eine Analyse des Marktes und des eigenen Produktportfolios durchzuführen. Passen beide aktuell noch zusammen? Was können Sie ändern?
Bei der Erfolgskrise bricht das wirtschaftliche Ergebnis in Ihrer GuV deutlich ein. Wird dieser Zustand nicht gestoppt, folgt die Liquiditätskrise und Ihr Unternehmen hat zunehmend Schwierigkeiten seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Wenn Sie nicht erfolgreich gegenlenken, folgt die Insolvenz Ihres Unternehmens. Das heißt: Ihr Unternehmen ist zahlungsunfähig und/oder überschuldet.
II.Krise: und jetzt?
Zunächst gilt sich der tatsächlichen Situation bewusst zu werden.
Leugnen oder gar Verschleierung der Krise hat weitreichende Konsequenzen für das Unternehmen und den Geschäftsführer persönlich. Neben dem Verlust der Existenzgrundlage drohen Haftstrafen wegen Insolvenzverschleppung und empfindliche Geldstrafen.
Wie sollte man sich also verhalten?
Für jedes Krisensituation gibt es passende Gegenmaßnahmen und Verhaltensoptionen, wenn man seine Situation richtig einschätzt.
- Erkennen Ihrer Situation
Gemeinsam mit einem geeigneten Berater analysieren Sie die aktuelle Situation in Ihrem Unternehmen. Nur wenn die Situation richtig eingeschätzt wird, können die notwendigen Maßnahmen zur Unternehmensrettung eingeleitet werden.
Mit den relevanten Indikatoren und bedarfsgerechten Maßnahmen ist Ihr Unternehmen dann für die Zukunft sicher aufgestellt.
- (Frühzeitige) Beratung
Es mag schwer sein, sich einzugestehen, dass sich das Unternehmen in der Krise befindet. Allerdings ist die frühzeitige Kommunikation mit Beratern unverzichtbar.
Ein Sanierungsberater kann Ihnen helfen in dieser herausfordernden Lage einen Überblick zu behalten und wird Ihnen im Hinblick auf Ihre notwendigen Entscheidungen mit fachkundigem Rat zur Seite stehen.
Wann die Zahlungsunfähigkeit droht und wann Zahlungen erlaubt sind lässt sich für Sie im Einzelfall nicht genau bestimmen, wenn Sie nicht über die Kenntnisse im Insolvenzrecht verfügen.
Ziehen Sie frühzeitig einen Berater zur Seite. Dieser kann Ihnen verlässlich mitteilen, welche Zahlungen noch vorgenommen werden dürfen und wann Sie sich haftungsrechtlichen Gefahren aussetzen. Der Berater hilft Ihnen die notwendigen Schritte aus der Krise zu erkennen und unterstützt Sie bei Ihrem Weg aus der Krise.
- Strenge Insolvenzregeln beachten
Außerdem sollten Sie stets die Insolvenzantragsfrist im Auge behalten. Diese ist mit drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sehr kurz bemessen.
Werden nach dieser Frist Zahlungen vorgenommen, haften Sie als Unternehmer mit Ihrem eigenen Vermögen und können sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen.
III. Mit professioneller Beratung aus der Krise
Bei einer wirtschaftlicher Krise ist ein schnelles und kluges Handeln notwendig. Beratung eines im Insolvenz- und Sanierungsfragen kundigen Berater ist daher dringend zu empfehlen.
Erfahrene Berater helfen Ihnen, die Situation in Ihrem Unternehmen richtig einzuschätzen und die notwendigen Schritte einzuleiten. Herr Rechtsanwalt Dubiel hat seit 15 Jahren vertiefte Erfahrungen und Expertise bei der Beratung von Unternehmer in der Krise.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat auf Ihrem Weg aus der Krise zur Seite.