Wie Unternehmer aus schlechten Consulting Verträgen herauskommen und sie am besten gar nicht abschließen
Das Online Business Coaching boomt. Doch wie in jedem lukrativen Bereich gibt es auch hier schwarze Schafe und viele enttäuschte Erwartungen. Dies wird dadurch verstärkt, dass der Begriff Business Coach oder Unternehmensberater nicht geschützt ist und sich jeder so nennen kann.
Wenn Sie als Unternehmer auf der Suche nach Hilfe zur Erreichung Ihrer unternehmerischen Ziele, Expansion und Gewinnsteigerung einem unseriösen oder unqualifizierten Anbieter zum Opfer gefallen sind, fragen Sie sich sicher, wie Sie aus dem Consulting Vertrag wieder herauskommen und eventuell gezahlte Vergütungen zurückfordern können.
In diesem Blogpost erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten vor und nach Abschluss von Online (Business) Coaching Verträgen.
Online Business Coaching – Vertragstyp und mögliche Angriffspunkte
Online Business Coaching ist ein meist strukturierter Kommunikationsprozess, bei dem ein Coach den Klienten gegen Zahlung einer Vergütung in einem bestimmten Bereich für eine gewisse Dauer unterstützt.
Die rechtliche Einordnung eines Online Business Coaching Vertrages ist entscheidend für Ihre Rechte im Falle einer unzureichenden Leistungserbringung durch den Coach. Grundsätzlich gibt es zwei Vertragstypen: den Dienst- und den Werkvertrag.
1.1. Online Coaching Dienstvertrag: Keine Gewährleistungsansprüche, aber Schadensersatz
In den meisten Fällen handelt es sich bei Online Business Coaching um einen Dienstvertrag. Bei mangelhafter Dienstleistung entfällt die Zahlungspflicht für das Coaching nicht automatisch. Allerdings können Sie gegen den Zahlungsanspruch des Coaches mit Schadensersatzansprüchen aufrechnen, sofern ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.
Als Opfer einer Online Coaching Abzocke/Schlechtleistung stehen Ihnen verschiedene Rechte im Rahmen des allgemeinen Leistungsstörungsrechts zu. Dazu gehören Schadensersatzansprüche, die Sie gegenüber dem Zahlungsanspruch des Coaches aufrechnen können. Hierfür müssen Ihnen aber Schäden entstanden sein.
1.2. Online Coaching Werkvertrag: Klar definierte Ziele nicht erreicht
Anders sieht die Lage aus, wenn Sie im Coachingvertrag klare, messbare Ziele (z.B. +20 % Umsatz/+ 10 neue Kunde in der Woche) definiert haben und der Coach für die Einhaltung einstehen soll. Sofern der Coach für ein bestimmtes Ergebnis einstehen soll, können Sie ihn hier zur Erfüllung auffordern und Nachbesserung verlangen, wenn er dies nicht geschafft hat.
Es macht also generell viel Sinn, sich zu Beginn des Coachings ganz klare Vorstellungen über die messbaren Ziele zu machen und diese auch festzuhalten. Sofern der Coach Ihnen keine Zielerreichung zusagen kann, sollten Sie es sich genau überlegen, ob Sie sich darauf einlassen wollen
1.3. Sonderfall: Nichtleistung
Unabhängig ob Dienst- oder Werkvertrag, wenn der Coach gar keine Leistung erbringt, müssen Sie auch nichts zahlen. Anders als bei der fehlenden Zielerreichung fehlt es hier schon bereits an der vertraglich vereinbarten Tätigkeit des Coachs. In diesem Fall brauchen Sie in der Regel die vereinbarte Vergütung nicht zu entrichten und können die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen.
1.4. Unwirksame Vertragsbedingungen in Online-Coaching Verträgen
Ein weiterer Ansatzpunkt, um gegen unseriöse Online-Coaching-Anbieter vorzugehen, besteht darin, die Vertragsbedingungen auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. So können bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Dies kann dazu führen, dass Sie aus dem Vertrag herauskommen oder zumindest Ihre Rechte besser durchsetzen können.
Beispiele für typische Coaching-Klauseln, wo Sie aufpassen müssen:
- Verträge ausschließlich mit Unternehmern: Manche Coaches beschränken ihre Vertragspartner auf Unternehmer, um das Widerrufsrecht von Verbrauchern auszuschließen. Solange der Coach auf seiner Website klar auf diese Beschränkung hinweist, ist eine solche Klausel wirksam.
- Dienstleistungen statt Werke: Durch die Festlegung auf Dienstvertragsrecht statt Werkvertragsrecht können Coaches ihre Haftung reduzieren. Das hat für Sie als Kunden bestimmte Nachteile, da Sie kein klares Ergebnis einfordern können.
- Vertragsschluss fernmündlich oder schriftlich: Eine Klausel, die besagt, dass kein Anspruch auf eine schriftliche Form besteht, ist wirksam. Dennoch empfehle ich Ihnen, alle Vertragsinhalte schriftlich festzuhalten, um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden.
- Vorauszahlung der Vergütung: Eine Klausel, die die sofortige Fälligkeit der Vergütung festlegt, ist zulässig. Jedoch birgt dies für Sie als Kunde ein Risiko, da Sie das Honorar zahlen, ohne eine angemessene Gegenleistung erhalten zu haben. Im Falle einer Schlecht- oder Nichtleistung tritt das Problem der Rückzahlung auf.
- Manche Coaches möchten sehr langfristige Verträge abzuschließen, (1- 3 Jahre). Achten Sie darauf keine zu langen Laufzeiten abzuschließen. Bestehen Sie auf monatliche Kündigungsmöglichkeiten (maximal 3 Monate) und /oder 4 -wöchigen Testphase. Und je länger der Vertrag desto klarer müssen die Ziele und Meilensteine enthalten sein, um hier eine verlässliche Grundlage für beiden Seiten zu haben.
Um festzustellen, ob bestimmte Vertragsklauseln unwirksam sind, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der auf Vertragsrecht spezialisiert ist. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechtsposition zu stärken und gegebenenfalls gegen den Online-Coaching-Anbieter vorzugehen.
Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht kann unabhängig von der Qualität der Leistung bestehen. Prüfen Sie die Vertragsunterlagen und die geltenden gesetzlichen Regelungen, um festzustellen, ob Ihnen ein solches Recht zusteht.
In manchen Fällen kann es sein, dass Sie als Verbraucher ein Widerrufsrecht haben, das es Ihnen ermöglicht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Vertrag im Fernabsatz, also zum Beispiel über das Internet, geschlossen wurde und Sie als Verbraucher gehandelt haben. Bei Business Coaching werden Sie aber regelmäßig als Unternehmer tätig sein. Bei anderen Onlinecoachings dürfte aber regelmäßig ein Widerrufsrecht gegeben sein.
Allerdings gibt es auch hier einige Ausnahmen und Besonderheiten zu beachten. Beispielsweise kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen, die innerhalb der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden, erlöschen. Zudem kann das Widerrufsrecht bei individuell angefertigten oder personalisierten Dienstleistungen ausgeschlossen sein.
Um sicherzugehen, ob in Ihrem Fall ein Widerrufsrecht besteht und wie Sie dieses geltend machen können, empfiehlt es sich, die Vertragsunterlagen genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.
Fristlose Kündigung
Ihnen bleibt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Dafür müssen Tatsachen vorliegen, auf Grund derer Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Tatsachen müssen schwerwiegend sein und die Kündigungserklärung muss innerhalb zwei Wochen nach Auftauchen des Grundes erklärt werden.
Dienste höherer Art
- 627 BGB, der eine fristlose Kündigung auch ohne wichtigen Grund erlaubt, wenn der Vertragspartner Dienste höherer Art zu leisten hat, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen, kann auf Coaching-Verträge anwendbar sein.
Nach § 627 BGB kann bei einem Dienstverhältnis jederzeit die Kündigung erklärt werden, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen. Dies kann meist angenommen werden, wenn der Coach sich an eine Vielzahl von Kunden wendet und über nachgewiesene Qualifikationen in seinem Bereich verfügt (Fortbildungen, Zertifikate, Erfahrungen etc, steht meist auf deren Website).
In solchen Fällen kann eine fristlose Kündigung nach § 627 BGB (sofern diese nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen wurde), ihr EXIT-Joker sein. Im Detail sollte dies von einem Anwalt geprüft werden, da die Auffassungen der Gerichte abweichen und vom Einzelfall abhängen.
Fazit: Ihre Rechtsstellung bei Coaching-Verträgen
Bei Problemen mit Online Business Coaching Verträgen ist es wichtig, den Vertragstyp und Ihre Rechte im Falle einer unzureichenden oder fehlenden Leistungserbringung durch den Coach zu kennen. Auch kann in manchen Fällen ein Widerrufsrecht einschlägig sein. In einigen Fällen kommen auch fristlose Kündigungen oder die Kündigung bei Diensten höherer Art in Betracht. Zudem haben Sie möglicherweise Anfechtungs- und Schadenersatzansprüche.
Idealerweise prüfen Sie die Vertragsunterlagen bereits bei Abschluss eines teuren Coaching-Vertrages durch einen Anwalt prüfen, um hier optimale Bedingungen aushandeln zu können.
Prüfen Sie die Vertragsunterlagen und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen. Gerne können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch dazu kontaktieren.